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Gesetzliche Regelung (Allgemeine Bestimmungen)

1) Verfassung der Russischen Föderation, durch Volksabstimmung angenommen 12.12.1993 g.

Einen Mann proklamieren, Seine Rechte und Freiheiten sind der höchste Wert, und Anerkennung, Achtung und Schutz der Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten – Pflicht des Staates, Die Verfassung der Russischen Föderation legt fest, dass Russland ein demokratischer Rechts- und Sozialstaat ist, in dem die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers den Sinn bestimmen, Inhalt und Anwendung von Gesetzen und werden durch die Justiz gewährleistet, und wessen Politik – basierend auf der Verantwortung gegenüber heutigen und zukünftigen Generationen, Wunsch, ihr Wohlergehen und ihren Wohlstand zu gewährleisten – darauf abzielen, Bedingungen zu schaffen, Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens und einer freien menschlichen Entwicklung (Präambel, Artikel 1, 2, 6, 7, 17, 18, 19, 21, 27, 45 Verfassung).

2) Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, akzeptiert Auflösung 61/106 UN-Generalversammlung von 13 Dezember 2006 g.

Von der Russischen Föderation ratifiziert und aufgrund des Artikels integraler Bestandteil ihres Rechtssystems 15 Verfassung der Russischen Föderation Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz an, und verpflichtet den Staat auch, dafür zu sorgen, dass diese Personen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt mit anderen ausüben können. Die Vertragsstaaten akzeptieren, auch mit Unterstützung anderer behinderter Menschen, wirksame und geeignete Maßnahmen zur, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, maximale Unabhängigkeit zu erreichen und zu bewahren, voll körperlich, mental, soziale und berufliche Fähigkeiten und vollständige Inklusion und Inklusion in allen Aspekten des Lebens (Artikel 2, 5, 9, 19 Das Treffen).

3) Beschluss des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vom 1 Juli 2014 Jahr N 20-P

Aufgrund der Bestimmungen der Verfassung der Russischen Föderation und internationaler Rechtsakte bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung der Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich behinderter Kinder, Es ist notwendig, ihre individuellen Interessen und Bedürfnisse zu berücksichtigen, diejenigen, die mehr Sozialschutz benötigen, was die Schaffung spezieller rechtlicher Mechanismen beinhaltet, Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen zusätzliche Leistungen zu bieten und ihnen das Recht auf Chancengleichheit mit anderen Bürgern bei der Ausübung der verfassungsmäßigen Rechte zu gewährleisten.

4) Bundesgesetz vom 24.11.1995 Nr. 181-FZ "Zum sozialen Schutz behinderter Menschen in der Russischen Föderation"

Verwirklichen Sie Ihre Befugnisse im Bereich des sozialen Schutzes von Menschen mit Behinderungen, Der Bundesgesetzgeber hat ein System sozialer Unterstützungsmaßnahmen eingeführt, Bereitstellung von Bedingungen für behinderte Menschen, die sie überwinden müssen, Auswechslung (Entschädigung) Einschränkungen der Lebensaktivität und zielte darauf ab, ihnen die Möglichkeit zu geben, gleichberechtigt mit anderen Bürgern am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Solche staatlich garantierten Maßnahmen sind insbesondere im Bundesgesetz „Über den sozialen Schutz von Menschen mit Behinderungen in der Russischen Föderation“ vorgesehen..

und) Artikel 3.1 „Unzulässigkeit einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung“;

b) Artikel 15 „Gewährleistung eines ungehinderten Zugangs für Menschen mit Behinderungen zu sozialen Einrichtungen, Ingenieurwesen und Verkehrsinfrastruktur“;

in) Artikel 15.1 „Staatliche Kontrolle (Aufsicht) Gewährleistung der Zugänglichkeit sozialer Einrichtungen für behinderte Menschen, Ingenieur- und Verkehrsinfrastrukturen sowie bereitgestellte Dienstleistungen“;

g) Artikel 16 „Verantwortung für die Umgehung der Anforderungen zur Schaffung von Bedingungen für den ungehinderten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu sozialen Einrichtungen.“, Ingenieurwesen und Verkehrsinfrastruktur“;

d) Artikel 33 „Das Recht von Menschen mit Behinderungen, öffentliche Vereinigungen zu gründen“

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Kommentar: Diese Bestimmungen sind zwingend. Im Gegenzug Teil 1 Artikel 15 im Hinblick auf die Gewährleistung der Zugänglichkeit von Kommunikationseinrichtungen für behinderte Menschen, Sozial, Ingenieur- und Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeuge, die mit verwendet werden 01.07.2016 Nur für Neuware oder generalüberholt, modernisierte Einrichtungen (Bundesgesetz vom 01.12.2014 Nr. 419-FZ).

Kommentar: Sicherung der genannten Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Art.. 15 Bundesgesetz von 24.11.1995 Nr. 181-FZ sind allgemeiner Natur, Spezifikation dieser Bestimmungen, insbesondere in der Gesetzgebung zur Stadtplanung, technische Regelung, bestimmt die Aktivitäten der Behörden, Kommunalverwaltung, andere Organisationen in diesem Bereich.

Ein Mittel zur Konkretisierung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist die normative Konsolidierung des Erfordernisses der Zugänglichkeit von Gebäuden und Strukturen - sozialen und anderen Einrichtungen., was sich aus den Bestimmungen des Stadtplanungsgesetzes der Russischen Föderation und des Bundesgesetzes ergibt 30.12.2009 g. Nr. 384-FZ "Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken".

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5) Stadtentwicklungskodex der Russischen Föderation (Artikel 2, 48, 51) und Bundesgesetz vom 30.12.2009 g. Nr. 384-FZ "Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken" (Artikel 3, 8, 12, 15, 30).

6) Beschluss der Regierung der Russischen Föderation von 29.03.2019 g. № 363 „Nach Genehmigung des staatlichen Programms der Russischen Föderation „Barrierefreie Umwelt“.

Phasen und Zeitpunkt der Programmumsetzung 2011 – 2025 Jahre, einschließlich
Ich inszeniere – 2011 – 2012 Jahre;
II. Stufe – 2013 – 2015 Jahre;
III. Stufe – 2016 – 2018 Jahre;
IV-Stadium – 2019 – 2020 Jahre;
V-Stufe – 2021 – 2025 Jahre

7) Beschluss der Regierung der Russischen Föderation von 17.06.2015 g. № 599 „Über das Verfahren und den Zeitplan für die Entwicklung durch die Exekutivbehörden des Bundes.“, Exekutivbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Kommunalverwaltungen ergreifen Maßnahmen, um die Werte der Zugänglichkeitsindikatoren für Menschen mit Behinderungen von Objekten und Dienstleistungen in etablierten Tätigkeitsbereichen zu erhöhen..

8) Beschluss der Regierung der Russischen Föderation von 26.12.2014 g. № 1521 „Bei Genehmigung der Liste der nationalen Normen und Verhaltenskodizes (Teile solcher Normen und Verfahrensregeln), Infolgedessen ist die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes "Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken" obligatorisch..

9) JV-Verhaltenskodex 59.13330.2012 „Barrierefreiheit von Gebäuden und Bauwerken für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, genehmigt. Im Auftrag des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands vom 27.12.2011 № 605.

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Kommentar: Konkrete Parameter für die Zugänglichkeit von Gebäuden und Bauwerken für Menschen mit Behinderungen sind im Regelwerk des Joint Ventures festgelegt 59.13330.2012 „Barrierefreiheit von Gebäuden und Bauwerken für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“, genehmigt. Im Auftrag des Ministeriums für regionale Entwicklung Russlands vom 27.12.2011 № 605.

Kommentar: in Übereinstimmung mit Nach Reienfolge Bauministerium Russlands von 14 November 2016 g. Nr. 798/pr s 15.05.2017 g. Dieses Regelwerk gilt als anwendungspflichtig in Bezug auf die Absätze dieses Regelwerks, enthalten Scrollen nationale Standards und Regelwerke (Teile solcher Normen und Verfahrensregeln), Infolgedessen ist die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes "Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken" obligatorisch., genehmigt. Auflösung Regierung der Russischen Föderation von 26 Dezember 2014 g. № 1521, bis entsprechende Änderungen an der genannten Liste vorgenommen werden.

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Gemäß der angegebenen Liste, genehmigt. Auflösung Regierung der Russischen Föderation von 26 Dezember 2014 g. № 1521 Die nachstehenden Bestimmungen des Regelwerks des Joint Ventures sind zwingend anzuwenden 59.13330.2012:

Sektion 1 «Anwendungsbereich“ (Punkte 1.1 – 1.6),

Sektion 2 „Normative Verweise“,

Sektion 4 „Anforderungen an Grundstücke“ („4.1 Zugänge und Verkehrswege“ Punkte 4.1.2 – 4.1.11, Absätze eins – fünfter Absatz 4.1.12, Punkte 4.1.14 – 4.1.16, Absatz eins des Absatzes 4.1.17; „4.2 Behindertenparkplätze“ Punkte 4.2.1 – 4.2.4, 4.2.6; „4.3 Landschafts- und Freizeiteinrichtungen“ Punkte 4.3.1, 4.3.3 – 4.3.5, 4.3.7),

Sektion 5 «Anforderungen an Räumlichkeiten und deren Elemente“ («5.1 Eingänge" Punkte 5.1.1 – 5.1.3, Absätze eins – dritte und fünfter Absatz 5.1.4, Absatz eins des Absatzes 5.1.5, Punkte 5.1.6 – 5.1.8; „5.2 Verkehrswege in Gebäuden“ Punkte 5.2.1 – 5.2.4, 5.2.6 – 5.2.11, 5.2.13, Absätze eins und zweiter Absatz 5.2.14, Punkte 5.2.15 – 5.2.17, Absatz eins des Absatzes 5.2.19, Punkte 5.2.20 – 5.2.32, zweiter Absatz des Absatzes 5.2.33, Punkte 5.2.34; „5.3 Sanitäranlagen“ Punkte 5.3.1 – 5.3.9; „5.4 Interne Ausrüstung und Geräte“ Punkte 5.4.2, 5.4.3; „5.5 Audiovisuelle Informationssysteme“ Punkte 5.5.1, 5.5.2, Absatz eins des Absatzes 5.5.3, Punkte 5.5.4 – 5.5.7),

Sektion 6 «Besondere Anforderungen an Wohnorte behinderter Menschen,

Sektion 7 «Besondere Anforderungen an Servicebereiche für Menschen mit eingeschränkter Mobilität in öffentlichen Gebäuden“,

Sektion 8 «Besondere Anforderungen an Arbeitsorte“

Anwendung „G“» (Berechnung der Anzahl der Aufzüge, notwendig für die Evakuierung behinderter Menschen aus Sicherheitszonen)

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Kommentar: Dieses Regelwerk dient der Entwicklung gestalterischer Lösungen für die Öffentlichkeit, Wohn- und Industriebauten, die behinderten Menschen und anderen Bevölkerungsgruppen mit eingeschränkter Mobilität gleiche Lebensbedingungen wie anderen Bevölkerungsgruppen bieten soll, basierend auf den Prinzipien des Universal Designs (das Design) (P.. 1.1 JV-Verhaltenskodex 59.13330.2012).

Die Anforderungen dieses Dokuments müssen bei der Neukonstruktion berücksichtigt werden, rekonstruiert, Gebäude und Bauwerke, die großen Reparaturen unterliegen und anpassungsfähig sind. Wenn es während des Umbaus nicht möglich ist, die Anlage vollständig an die Bedürfnisse von MGN anzupassen, größere Reparaturen von Gebäuden und Bauwerken usw., Das Design sollte innerhalb durchgeführt werden „angemessene Vorkehrungen“ bei der Abstimmung des Entwurfsauftrags mit den örtlichen Sozialschutzbehörden auf der entsprechenden Ebene und unter Berücksichtigung der Meinung öffentlicher Behindertenverbände (P.. 1.2 JV-Verhaltenskodex 59.13330.2012).

Angemessene Vorkehrungen: Anwendung, wenn es im Einzelfall erforderlich ist, notwendige und angemessene Änderungen und Anpassungen, es darf nicht zu einer unverhältnismäßigen oder ungerechtfertigten Belastung werden, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt mit anderen genießen oder genießen können (Artikel 2 Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Beschluss angenommen 61/106 UN-Generalversammlung 13 Dezember 2006 G.).

Universelles Projekt (Design): Projekt (Design) Artikel, Situationen, Programme und Dienstleistungen, Sie sind so konzipiert, dass sie für alle Menschen im größtmöglichen Umfang nutzbar sind, ohne dass Anpassungen oder spezielle Konstruktionen erforderlich sind. Universelles Projekt (Design) schließt Hilfsleistungen nicht aus (spezialisiert) Geräte für bestimmte Gruppen behinderter Menschen, wo nötig (Artikel 2 Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Beschluss angenommen 61/106 UN-Generalversammlung 13 Dezember 2006 G.).

Gestalterische Lösungen für Gebäude und Bauwerke müssen die Zugänglichkeit von Gebäuden und Bauwerken für Menschen mit Behinderungen und andere Bevölkerungsgruppen mit eingeschränkter Mobilität gewährleisten:

1) ihre Reichweite zu Besuchsorten und die ungehinderte Bewegung innerhalb von Gebäuden und Bauwerken;

2) Sicherheit der Verkehrswege (inklusive Evakuierung), sowie Wohnorte, Dienst- und Beschäftigungsorte bestimmter Bevölkerungsgruppen;

3) rechtzeitiger Erhalt vollständiger und qualitativ hochwertiger Informationen bei MGN, So können Sie im Raum navigieren, Ausrüstung verwenden (auch zur Selbstbedienung), Dienstleistungen erhalten, Teilnahme am Arbeits- und Ausbildungsprozess usw.;

4) Bequemlichkeit und Komfort des Wohnumfelds für alle Bevölkerungsgruppen

(Artikel 30 Bundesgesetz von 30.12.2009 g. № 384-FZ, P.. 1.5 JV-Verhaltenskodex 59.13330.2012).

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10) Nach Reienfolge Ministerium für Bauwesen, Wohnungswesen und kommunale Dienstleistungen der Russischen Föderation von 14.11.2016 g. Nr. 798/pr genehmigt JV-Verhaltenskodex 59.13330.2016 „Barrierefreiheit von Gebäuden und Bauwerken für Menschen mit eingeschränkter Mobilität“ (in Kraft setzen 15.05.2017 G.).

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Kommentar: Derzeit gilt dieses Regelwerk des Joint Ventures 59.13330.2016 enthalten Scrollen Dokumente im Bereich der Normung, wodurch auf freiwilliger Basis die Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzes Nr. 30 Dezember 2009 g. Nr. 384-FZ "Technische Vorschriften zur Sicherheit von Gebäuden und Bauwerken" (Orden von Rosstandart von 30.03.2015 № 365).

Die zwingende Verwendung dieses Dokuments ist gesetzlich nicht vorgesehen..

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