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Erklärung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen

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Generalversammlung, Verpflichtungen bewusst, die von den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen durchgeführt werden, als Gelenk fungieren, und individuell in Zusammenarbeit mit der Organisation, um zur Verbesserung des Lebensstandards beizutragen, Vollbeschäftigung und Gewährleistung der Bedingungen für Fortschritt und Entwicklung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, Bekräftigung ihres Glaubens an die Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie die Prinzipien der Welt, die Würde und den Wert der menschlichen Person und soziale Gerechtigkeit, in der Charta verkündet, unter Hinweis auf die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Internationale Menschenrechtspakte, Erklärung der Rechte des Kindes und Erklärung der Rechte der geistig Behinderten, sowie die Normen des sozialen Fortschritts, bereits in den Gründungsakten verkündet, Konventionen, Empfehlungen und Resolutionen der Internationalen Arbeitsorganisation, Bildungsorganisation der Vereinten Nationen, Wissenschaft und Kultur, Weltgesundheitsorganisation, Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen und andere interessierte Organisationen, Unter Hinweis auch auf die Entschließung 1921 (LVIII) Wirtschafts- und Sozialrat des 6 Mai 1975 des Jahres über die Prävention von Behinderungen und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen,
betonen, dass die Erklärung des sozialen Fortschritts und der Entwicklung die Notwendigkeit proklamiert, die Rechte zu schützen, Gewährleistung des Wohlbefindens und der Rehabilitation von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen, Beachten Sie die Notwendigkeit, Behinderungen zu verhindern, verursacht durch körperliche und geistige Behinderungen, und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung ihrer Fähigkeiten in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, sowie durch alle möglichen Maßnahmen ihre Einbeziehung in das normale Leben der Gesellschaft zu fördern, bewusst, dass einige Länder in dieser Phase ihrer Entwicklung diesen Zielen nur begrenzte Anstrengungen widmen können, verkündet diese Erklärung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen und fordert nationale und internationale Maßnahmen, dass die Erklärung als gemeinsame Grundlage und Leitfaden für die Verteidigung dieser Rechte dient:
1. Der Ausdruck „behinderter Mensch“ bedeutet jede Person, die die Bedürfnisse eines normalen persönlichen und/oder gesellschaftlichen Lebens aufgrund eines Mangels ganz oder teilweise nicht selbstständig decken können, ob angeboren oder nicht, seine körperlichen oder geistigen Fähigkeiten.
2. Menschen mit Behinderungen sollten alle Rechte genießen, in dieser Erklärung dargelegt. Diese Rechte müssen für alle Menschen mit Behinderungen anerkannt werden, ohne jede Art von Ausnahme und ohne Unterscheidung oder Diskriminierung aufgrund der Rasse., Hautfarbe, Sex, Sprache, Religion, politische oder andere Überzeugungen, nationale oder soziale Herkunft, finanzielle Lage, Geburt oder andere Faktoren, Egal ob, ob es sich um die Person mit einer Behinderung oder um ihre Familie handelt.
3. Menschen mit Behinderungen haben ein unveräußerliches Recht auf Achtung ihrer Menschenwürde. Menschen mit Behinderung, unabhängig von der Herkunft, die Art und Schwere ihrer Behinderung oder Behinderung, haben die gleichen Grundrechte, wie ihre gleichaltrigen Mitbürger, das bedeutet in erster Linie das Recht auf ein befriedigendes Leben, die so normal und vollblütig wie möglich wäre.
4. Menschen mit Behinderungen haben die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte, dass andere Leute; Punkt 7 Die Erklärung zu den Rechten geistig Behinderter gilt für jede mögliche Einschränkung oder Verletzung dieser Rechte in Bezug auf geistig Behinderte..
5. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Maßnahmen, dafür bestimmt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, so viel Unabhängigkeit wie möglich zu erlangen.
6. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf medizinische Versorgung, psychische oder funktionelle Behandlung, einschließlich prothetischer und orthopädischer Geräte, Gesundheit und sozialen Status wiederherzustellen, für die Bildung, Berufsausbildung und Rehabilitation, für Hilfe, Beratungen, für Arbeitsvermittlung und andere Dienstleistungen, die es ihnen ermöglichen, ihr Potenzial und ihre Fähigkeiten zu maximieren und den Prozess ihrer sozialen Integration oder Wiedereingliederung zu beschleunigen.
7. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf wirtschaftliche und soziale Sicherheit und auf einen angemessenen Lebensstandard. Sie haben das Recht, nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten oder sich nützlich zu betätigen, produktive und lohnende Tätigkeiten und Mitgliedschaft in Gewerkschaftsorganisationen.
8. Menschen mit Behinderungen haben das Recht darauf, dass ihre besonderen Bedürfnisse in allen Phasen der Wirtschafts- und Sozialplanung berücksichtigt werden.
9. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, bei ihren Familien oder unter Bedingungen zu leben, ersetzen, und nehmen Sie an allen gesellschaftlichen Aktivitäten teil, verbunden mit Kreativität oder Freizeitaktivitäten. In Bezug auf seinen Wohnort, dann darf kein behinderter Mensch einer Sonderbehandlung unterzogen werden, aufgrund seines Gesundheitszustandes oder wegen nicht erforderlich ist, dass es seine Gesundheit verbessern könnte. Wenn der Aufenthalt einer behinderten Person in einer besonderen Einrichtung notwendig ist, dann sollen die Umgebung und die Lebensbedingungen darin so gut wie möglich der Umgebung und den Bedingungen des normalen Lebens von Personen seines Alters entsprechen.
10. Menschen mit Behinderungen müssen vor jeder Art von Ausbeutung geschützt werden, von jeglicher Art von Regulierung und Behandlung, diskriminierend tragen, beleidigend oder erniedrigend.
11. Menschen mit Behinderungen sollten Zugang zu qualifiziertem Rechtsbeistand haben, wenn eine solche Hilfeleistung zum Schutz ihrer Person und ihres Eigentums erforderlich ist: wenn sie strafrechtlich verfolgt werden, sie müssen das normale Verfahren anwenden, unter vollständiger Berücksichtigung ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung.
12. Organisationen von Menschen mit Behinderungen können in allen Angelegenheiten konsultiert werden, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
13. Menschen mit Behinderung, ihre Familien und ihre Gemeinschaften müssen mit allen verfügbaren Mitteln umfassend über die Rechte informiert werden, in dieser Erklärung enthalten.

Auflösung, von der UN-Generalversammlung angenommen.
2433-ist eine Plenarsitzung, 9 Dezember 1975 des Jahres

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